Deutscher Anwaltverein

Anwalt der Anwälte.

Über uns

Der Pirmasenser AnwaltVerein blickt auf eine lange Tradition zurück. Schon zu Beginn des letzten Jahrhunderts hatten sich die – damals noch wenigen – Anwälte am Ort zu einer Vereinigung zusammengeschlossen, um zum einen ihre beruflichen Interessen zu bündeln, aber auch, um vereint gegenüber den staatlichen Institutionen auftreten zu können. Bekanntlich macht Einigkeit stark.
In den Jahren des Dritten Reiches war der Pirmasenser AnwaltVerein aus historischen Gründen nicht aktiv. 1954 wurde der Pirmasenser AnwaltVerein wieder belebt und ist seither im Vereinsregister eingetragen.

Ziel des Pirmasenser AnwaltVereins ist es, alle Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Bezirk des Amtsgerichts Pirmasens als Mitglieder zu gewinnen und damit in einem Verein zusammenzufassen.

Nach der Satzung des Vereins ist dessen Zweck die Wahrung, Pflege und Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft im Amtsgerichtsbezirk Pirmasens, insbesondere

Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

Unser Verein hat derzeit 57 Mitglieder. Das bedeutet, dass sich bei 82 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im hiesigen Bezirk rund 70 % unserem Verein angeschlossen haben. Damit haben wir einen recht hohen Repräsentationsgrad. Alle Mitglieder sind Pflichtmitglieder der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, der zuständigen Zulassungs- und Berufsaufsichtsbehörde. Der Beitritt zum Verein hingegen ist rein freiwillig.

Wir verstehen es auch als unsere Aufgabe, dass das Erscheinungsbild der Rechtsanwaltschaft als Ganzes in der Öffentlichkeit richtig wiedergegeben und die Funktion der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege in unserem Justizsystem deutlich wird. Dabei haben wir gerade in den Zeiten nach Einführung des neuen Rechtsdienstleistungsgesetz hervorzuheben, dass allein die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dazu berufen sind, die rechtsuchende Bevölkerung als deren einseitige Interessenvertreter zu beraten und in Auseinandersetzungen mit anderen, sei es Privatpersonen, Firmen oder Behörden zu vertreten. Wenn jetzt verstärkt andere Anbieter auf dem Markt der Rechtsberatung auftreten wollen, so haben diese regelmäßig in erster Linie Eigeninteressen im Auge, wie kostengünstige Unfallregulierung usw.

Da nur eine gute Ausbildung hierzu in die Lage versetzt und die Bereitschaft, sich auch und trotz der täglichen Gesetzesflut auf dem Laufenden halten, legen wir Wert auf eine gründliche und regelmäßige Weiterbildung. Wir bieten hierfür immer wieder Fortbildungsveranstaltungen an, an denen sich erfreulicherweise auch die Richterinnen und Richter an „unseren“ Gerichten als Zuhörer und Referenten beteiligen, zu denen wir auch bei gesellschaftlichen Anlässen ein respektvolles und kollegiales Verhältnis pflegen.

Darüber hinaus kümmern wir uns um die Aus- und Fortbildung unserer Kanzleimitarbeiter/innen, auf deren fachliche Qualifikation alle unsere Kolleginnen und Kollegen angewiesen sind.

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